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   BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95   

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https://dejure.org/1996,8954
BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95 (https://dejure.org/1996,8954)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1996 - 5 StR 701/95 (https://dejure.org/1996,8954)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 5 StR 701/95 (https://dejure.org/1996,8954)
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  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95
    Allerdings weist der vorliegende Fall mit den oben dargestellten Tatumständen Besonderheiten auf, die dazu drängten (vgl. BGH, Beschluß vom 2.8.1995 - 5 StR 231/95 - BGH, Urteil vom 23.3.1995 - 4 StR 746/94 - = NJW 1995, 2300 [BGH 23.03.1995 - 4 StR 746/94]), der Frage näher nachzugehen, ob wegen des Zustands des Angeklagten, etwa auch unter dem Gesichtspunkt des Affekts, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen war.
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrunde zu legen sind (BGHR StPO § 261 Einlassung 5), war der Tatrichter nicht gehalten, ohne jeden Anhalt und lediglich aufgrund der Alkoholmengenangaben des Angeklagten eine erhebliche Alkoholisierung zugrunde zu legen, die den Bereich des § 21 StGB erreicht.
  • BGH, 02.08.1995 - 5 StR 231/95

    Schweigen des Angeklagten - Berücksichtigung günstiger Gesichtspunkte

    Auszug aus BGH, 11.01.1996 - 5 StR 701/95
    Allerdings weist der vorliegende Fall mit den oben dargestellten Tatumständen Besonderheiten auf, die dazu drängten (vgl. BGH, Beschluß vom 2.8.1995 - 5 StR 231/95 - BGH, Urteil vom 23.3.1995 - 4 StR 746/94 - = NJW 1995, 2300 [BGH 23.03.1995 - 4 StR 746/94]), der Frage näher nachzugehen, ob wegen des Zustands des Angeklagten, etwa auch unter dem Gesichtspunkt des Affekts, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert oder gar ausgeschlossen war.
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